Schamane Winkel

Wichtiger Hinweis

Am 2. März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 784/03):

"Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis."

Meine angewandten Heilungstechniken können helfen, den Genesungsprozess an Körper, Seele und Geist zu unterstützen. Sie stellen jedoch keinen Ersatz für Ihre ärztliche oder psychologische Behandlung dar. Meine energetischen bzw. schamanischen Heilmethoden dienen der Aktivierung der Selbstheilungskräfte sowie der Beseitigung etwaiger Störelemente, ohne dass ich meine Klienten berühre. Ich führe keinerlei Behandlungen im Sinne des Heilpraktikergesetzes durch. 
 

Falls Sie unter akuten gesundheitlichen oder psychischen Erkrankungen leiden, sollten Sie einen Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten konsultieren, um mittels fachkundiger Untersuchungen eine verlässliche Diagnose stellen können. 

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